Kita-Revolution in NRW: Neues Gesetz verspricht mehr Flexibilität und finanzielle Mittel

Reform des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen

Kita

Die nordrhein-westfälische Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) hat den lange erwarteten Gesetzentwurf zur Reform der Kindertagesstätten vorgestellt. Dies basiert auf einem Eckpunkte-Papier, das zuvor von der Landesregierung, Kommunalverbänden, Trägern und Kirchen vereinbart wurde. „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Bundesland zu verbessern: durch zusätzliche finanzielle Mittel, weniger Bürokratie und besser qualifiziertes Personal“, erklärte Paul.

Flexible Betreuungszeiten für Eltern

Ein zentraler Aspekt des aktualisierten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Einführung von Kern- und Randzeiten in den Kitas, die eine unterschiedliche Ansprüche an das Personal mit sich bringen. Kitas können künftig eigenverantwortlich festlegen, wie der Betreuungsschlüssel und die Qualifikationen des eingesetzten Personals, insbesondere während der Bring- und Abholzeiten, gestaltet werden. Die vereinbarte Kernzeit beträgt mindestens fünf Stunden pro Tag, wodurch Eltern die Möglichkeit haben, Betreuungszeiten in Fünf-Stunden-Schritten flexibler zu buchen.

Finanzielle Mittel für die Kitas

Das neue Gesetz sieht erhebliche Investitionen in die Kitas vor. Ab dem 1. August 2027 erhöht das Land die Grundfinanzierung um jährlich 200 Millionen Euro. Für das Kita-Jahr, das am 1. August 2026 startet, werden zusätzlich 200 Millionen Euro als freiwillige Leistung bereitgestellt. Zudem sind 1,5 Milliarden Euro für Investitionen und mindestens 50 Millionen Euro für eine Personaloffensive eingeplant.

Chancen-Kitas für benachteiligte Familien

Die bisherigen Sprach-Kitas, die einen hohen Anteil an Kindern mit sprachlichem Förderbedarf betreuen, werden mit PlusKitas, die in sozial benachteiligten Lagen Familien unterstützen, zusammengelegt. Zukünftig wird es in NRW Chancen-Kitas geben, die sowohl als PlusKitas gefördert als auch als Familienzentrum zertifiziert werden.

Zusätzlich wird das Programm der Kita-Alltagshelfer in das Kinderbildungsgesetz integriert, was den Einrichtungen mehr finanzielle Flexibilität zugibt. Ziel ist es, die Bürokratie deutlich abzubauen.

Stärkung der Ausbildung im Kita-Bereich

Die Förderung der Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger wird ebenfalls im Gesetz festgelegt, wobei die Zuschüsse erhöht werden. Bisher wurde die Ausbildung durch eine Förderrichtlinie teilweise unterstützt. Auch der Landesanteil für die Ausbildung von Erziehern soll angehoben werden.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) äußert Kritik, da der Entwurf in entscheidenden Punkten hinter den Erwartungen der Landesregierung zurückbleibt. „Die Einführung von Kern- und Randzeiten könnte die qualitätsvolle Beziehungs- und Bildungsarbeit in die Randzeiten drängen, wo niedrigere Anforderungen an Personal und Qualifikation bestehen“, warnt die Landesvorsitzende Ayla Celik. Positiv bewertet sie hingegen die Förderung der Chancen-Kitas und den angestrebten Bürokratieabbau.

Aus der Opposition wird die geplante Gruppengröße kritisiert. „Bei den Unterdreijährigen dürfen Gruppen bis zu 13 Kinder umfassen, was die regulären Größen um drei Kinder überschreiten kann. Bei anderen Gruppen sind sogar bis zu vier zusätzliche Kinder zulässig“, erklärt Dennis Maelzer, familienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. „Das bedeutet zusätzlichen Stress für Kinder und Erzieher, anstatt angemessene frühkindliche Bildung zu gewährleisten.“

Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett genehmigt und geht nun in die Verbändeanhörung. Nach vorherigen Angaben kann die Reform voraussichtlich frühestens am 1. August 2027 in Kraft treten.

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