
Neue Anforderungen an die obligatorische Fahrzeugausstattung in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2026 kann das Warndreieck aus der Liste der obligatorischen Fahrzeugausstattung gestrichen werden. An seine Stelle tritt das moderne Signalgerät V16, das mehr Sicherheit bietet und für Autofahrer komfortabel ist.
Pflichten der Fahrer: Was sagt das Gesetz?
Jeder Fahrer muss die obligatorischen Ausstattungselemente eines Fahrzeugs genau kennen, auch in den unerwartetsten Konfigurationen. Diese Informationen finden Sie in der Bestätigung des Ministers für technische Bedingungen und den Umfang der erforderlichen Ausrüstung. Nach der Regel ist das Vorhandensein eines Warndreiecks und eines Feuerlöschers obligatorisch. Für das Fehlen dieser Elemente sind Geldstrafen von bis zu 100 Euro vorgesehen.
Aufstellen des Warndreiecks
Gemäß dem Gesetz muss das Warndreieck in einem bestimmten Abstand zum Fahrzeug aufgestellt werden. In Ortschaften muss es unmittelbar am Fahrzeug befestigt werden, während es auf offener Strecke je nach Art der Straße in einem Abstand von 50 bis 100 Metern aufgestellt werden muss.
Probleme des herkömmlichen Warndreiecks

Das Verlassen des Fahrzeugs auf einer rutschigen oder dunklen Straße kann bis zu einem gewissen Grad unsicher sein. Außerdem ist das Tragen einer Warnweste in Deutschland nicht vorgeschrieben. Selbst ein korrekt aufgestelltes Warndreieck wird oft vom Wind oder anderen Verkehrsteilnehmern umgeworfen.
Das neue Signalgerät V16 als Lösung
Das neue Signalgerät V16 löst diese Probleme. Diese kompakte Lampe mit Magnet kann auf dem Autodach befestigt werden, sodass Sie das Fahrzeug nicht verlassen und sich keiner Gefahr aussetzen müssen. Nach der Aktivierung strahlt die V16 30 Minuten lang ein intensives Blinklicht in einem Winkel von 360 Grad aus und ist aus einer Entfernung von bis zu 1 km sichtbar.
Wie funktioniert die V16-Lampe?
Die V16-Lampe ist mit einem Geolokalisator und einem Sender ausgestattet, der mit dem Telekommunikationsnetz verbunden ist. So können die Rettungsdienste rechtzeitig über den Unfallort informiert werden. Informationen über das beschädigte Fahrzeug können auch über Informationsanzeigen und Navigationsanwendungen an andere Fahrer weitergegeben werden, um sie vorab vor der Gefahr zu warnen.
Pflichten für Fahrer ab dem 1. Januar 2026
Die V16-Warnleuchte wurde bereits von der Bundesanstalt für Straßenwesen in Deutschland zugelassen und ersetzt ab dem 1. Januar 2026 das Warndreieck.
Unterstützung durch die EU
Das Deutsche Verkehrssicherheitszentrum teilt mit, dass die Europäische Union um die Einführung des neuen Systems gebeten hat. Das Europäische Parlament hat bereits begonnen, die Möglichkeiten eines flächendeckenden Einsatzes des Systems in ganz Frankreich zu prüfen. Das bedeutet, dass die Umstellung auf die V16-Lampe nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern erfolgen könnte.
