Bargeldumwandlung 2026: Diese neue Regelung betrifft Empfänger von Bürgergeld

Ab Januar 2026: Postbank stellt Zahlungen um

Bargeldumwandlung

Am 1. Januar 2026 wird die Postbank die Möglichkeit zur Barauszahlung von sogenannten Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) in ihren Filialen einstellen. Dies bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger*innen Schecks vom Jobcenter künftig nicht mehr direkt in Bargeld an der Postbank eintauschen können.

Bürgergeld: Schecks bald nicht mehr bar einlösbar

Bislang konnten Empfänger*innen von Bürgergeld bei fehlendem Bankkonto ihre Zahlungen per Scheck (ZzV) erhalten. Diese Schecks werden vom Jobcenter ausgestellt und können innerhalb eines Monats bei der Post oder Postbank eingelöst werden, allerdings gegen Gebühren: 2,85 Euro durch das Jobcenter und bis zu 7,50 Euro bei der Post, abhängig vom Betrag. Dieses Verfahren wird seit Juli 2025 schrittweise abgeschafft – ab Januar 2026 wird ein Bankkonto mit IBAN zwingend erforderlich sein, wie das Jobcenter Magdeburg informiert hat.

Dringender Handlungsbedarf für Bürgergeld-Empfänger

Bargeldumwandlung

Aktuelle Bürgergeld-Bezieher, die noch kein eigenes Konto besitzen, müssen jetzt aktiv werden. Der erste Schritt ist, sich rechtzeitig an eine Bank oder Sparkasse zu wenden, um ein Konto zu eröffnen. Besonders wichtig ist hierbei das sogenannte Basiskonto, das einem regulären Girokonto ähnelt, jedoch keine Überziehung oder Dispo erlaubt.

So erhältst du ein Basiskonto

Ein Basiskontovertrag steht grundsätzlich allen Verbraucherinnen zu, die rechtmäßig in der EU leben – selbst ohne festen Wohnsitz. Die Bank ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen über deinen Antrag zu entscheiden. Nach der Kontoeröffnung müssen Bürgergeld-Empfängerinnen ihre neue Bankverbindung persönlich beim Jobcenter vorlegen.

Was tun bei Problemen mit dem Antrag?

Sollte eine Bank den Antrag auf ein Basiskonto ablehnen oder gibt es andere Schwierigkeiten, haben Betroffene die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle zu wenden. Zudem kann bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein entsprechendes Verwaltungsverfahren beantragt werden.

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